Tarife ganz individuell an Ihren Bedarf anpassbar
Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt
Preise für Fachkräfte, 24-Stunden-Betreuung und Urlaubsbegleitung werden individuell mit Ihnen vereinbart. Rufen Sie uns dazu bitte an.
Unserer Tipp: Sie können auch einen Teil der Leistungen von der Pflegekasse erstattet bekommen. Dies kann entweder durch das Pflegegeld,Verhinderungspflege oder auch Kurzzeitpflege geschehen.
Außerdem können haushaltsnahe Dienstleistungen auch von der Steuer abgesetzt werden.
Pflegegeld: Abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person erfolgt eine monatliche Überweisung durch die Pflegekasse. Der Pflegegrad ist in fünf Stufen eingeteilt, die Leistungen beginnen bei 316,- Euro monatlich und gehen bis maximal 901,- Euro monatlich.
Verhinderungspflege: Zur Finanzierung der Ersatzpflege für eine durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend ausgefallene Pflegeperson. Es werden maximal 6 Wochen anerkannt, die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612,- Euro jährlich.
Kurzzeitpflege: Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf vollstationäre Pflege bis zu vier Wochen jährlich, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Wenn diese Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, ist es möglich, 50 % des Betrages – d.h. 806,- Euro – der Verhinderungspflege zuschlagen zu lassen.
Steuervorteile: Das Finanzamt beteiligt sich an Ihren Pflegekosten, da es möglich ist, bis zu 4.000,- Euro jährlich als haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen.